Über die PSAG

Die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft Potsdam, kurz: PSAG, ist ein Gremium zur Vernetzung der Versorgungsstrukturen von Menschen mit psychischen Erkrankungen in der Landeshauptstadt Potsdam. Die zentrale Aufgabe der PSAG liegt gemäß §7 Abs. 3 Bbg-PsychKG darin, auf eine Zusammenarbeit aller an der Versorgung von Menschen mit psychischen Störungen beteiligten Personen, Institutionen und Verbänden hinzuwirken.

Dabei haben nicht nur alle an der Versorgung Beteiligten Anrecht auf die Mitgliedschaft und Stimmrecht in der PSAG (§7 Abs. 2 Bbg-PsychKG), sondern auch Vertretende der Personen, um die es geht: Menschen, die von psychischer Erkrankung betroffen sind sowie deren An- und Zugehörige. Die Landeshauptstadt Potsdam hat ihr Votum bei Planungen und Entscheidungen für eine gemeindenahe und bedarfsgerechte psychiatrische Versorgung zu hören (§7 Abs. 4 Bbg-PsychKG).

Die Meinungsbildung ist in der Geschäftsordnung geregelt (§7 Abs. 4 Bbg-PsychKG). Die aktuelle Geschäftsordnung der PSAG der Landeshauptstadt Potsdam mit Stand 20. September 2017 ist unter Downloads hinterlegt. Die Psychiatrie- und Suchtkoordinator:innen übernehmen wesentliche organisatorische Aufgaben: sie bilden das Bindeglied zwischen den Erfahrungsexpert:innen, ihren An- und Zugehörigen und den Leistungserbringern, bilden die Brücke zur Stadtverwaltung.

Ansprechpartner der PSAG und zuständig für die Organisation der Plena ist der Sprecher:innenrat. Der Sprecher:innenrat wird alle zwei Jahr durch die Mitglieder neu gewählt und besteht für den Zeitraum 2023/24 aus Eiken-Carina Magnussen, Rosalind Honig, Katharina Tietz und Anne Lück.


In der PSAG bestehen aktuell vier Arbeitskreise (AK): AK Sucht, AK Wohnungnotfallhilfe und AK Beschäftigung und Arbeit sowie das Traumanetzwerk. Die Arbeitskreise beschäftigen sich vertieft mit dem ausgewählten Thema und berichten regelmäßig davon im Plenum.


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